Anstellung

Die Schulpflege ist für Anstellung von DaZ-Lehrpersonen verantwortlich und zuständig. Sie nimmt die Ausschreibung, Auswahl und Anstellung vor.

DaZ-Lehrpersonen werden – ausser bei Aufnahmeklassen in Regelschulen – immer kommunal angestellt. Auch die DaZ-Lehrpersonen an Aufnahmeklassen Asyl für Durchgangszentren werden kommunal angestellt. Somit ist in all diesen Fällen die Schulgemeinde für die Lohnbestimmung zuständig.

Hingegen werden die Lehrpersonen für „gewöhnliche“ Aufnahmeklassen in Regelschulen kantonal angestellt. (Diese Stellen werden auf der Stellenbörse für Regelschulen ausgeschrieben.)

Ausbildungsanforderungen

Gemäss Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen VSM (§ 29 Abs. 2) müssen DaZ-Lehrpersonen, die im Aufnahmeunterricht und in Aufnahmeklassen unterrichten, über folgende Qualifikationen verfügen:

  • ein Lehrdiplom als Regelklassenlehrperson der Volksschule (Kindergartenstufe bis Sekundarstufe), das durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt ist, sowie
  • eine DaZ-Zusatzqualifikation aus einem zertifizierten Lehrgang

DaZ-Lehrpersonen mit einem anerkannten Lehrdiplom und einer DaZ-Zusatzqualifikation können auf allen Stufen (Kindergartenstufe bis Sekundarstufe) Aufnahmeunterricht geben.

Das Volksschulamt kann im Einzelfall gleichwertige Ausbildungen oder berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen in Kombination mit Berufserfahrung als genügende Ausbildung anerkennen.

Beginnt eine Lehrperson ohne eine DaZ-Zusatzqualifikation im Aufnahmeunterricht oder in einer Aufnahmeklasse zu unterrichten, ist sie verpflichtet, die verlangte Weiterbildung möglichst rasch zu beginnen und abzuschliessen. (Das Volksschulamt kann eine befristete Zulassung zum DaZ-Unterricht erteilen. Diese befristete Zulassung darf die Dauer bis zum ordentlichen Abschluss der Zusatzausbildung nicht überschreiten. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden.)

Für Informationen zur Anerkennung und Zulassung ist im Volksschulamt die Abteilung Lehrpersonal zuständig:
personal@vsa.zh.ch (Tel. 043 259 22 70).